Gewerblicher Rechtsschutz

Es gibt keine gesetzliche Definition der Begriffe „Gewerblicher Rechtsschutz“ oder „gewerbliche Schutzrechte“ - auch im deutschsprachigen Raum oftmals mit dem englischen Begriff „Intellectual Property Rights“ oder kurz „IP-Rechte“ bezeichnet. Letztendlich handelt es sich um Sammelbegriffe, die eine Vielzahl verschiedener Rechtsgebiete aus dem Bereich der Immaterialgüterrechte bezeichnen.

Wichtig für Unternehmen sind die Bereiche:

Zum gewerblichen Rechtsschutz gehört weiter das Wettbewerbsrecht. Hierzu zählt das

im engeren Sinne, auch als Lauterkeitsrecht bezeichnet und das

Über das Kartellrecht versucht der Gesetzgeber vereinfacht ausgedrückt zum Schutz des freien Wettbewerbes unter den Marktteilnehmern die Bildung von Kartellen zu erschweren. Demgegenüber regelt das Wettbewerbsrecht / Lauterkeitsrecht das Verhalten von Mitbewerbern am Markt untereinander. 

Berater Dr. Thorsten Olav Lau

 
 

 
drtm-pplc 2012-05-27 wid-215 drtm-bns 2012-05-27