Vermögensnachfolge in Betriebs- und Privatvermögen

Donnerstag, 15. März 2007, 16.30 Uhr

Vermögensnachfolge
Beschluß des Bundesverfassungsgerichtes vom 07.11.2006
(veröffentlicht 31.01.2007)

Am 31.01.2007 veröffentlichte das Bundesverfassungsgericht einen Beschluß vom 07.11.2006,
wonach das Erbschaftsteuerrecht in seiner bisherigen Ausgestaltung verfassungswidrig ist.
Das bisher geltende Erbschaftsteuerrecht steht im Widerspruch zum Gleichheitsgrundsatz
des Grundgesetzes.

Die Auswirkungen auf die Praxis, gerade auch im Hinblick auf Nachfolgeregelungen in
Familienunternehmen und die Übertragung von Grundbesitz werden erheblich sein.

Wir informieren Sie im Rahmen unserer Unternehmergespräche auf der Kronenburg am:

Donnerstag, 15. März 2007, 16.30 Uhr

über die Auswirkungen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes.

Im Anschluss an die Vorträge besteht Gelegenheit zu weiteren Diskussionen und zum Meinungsaustausch
bei einem kleinen Imbiss und einem guten Glas Dortmunder Bier.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.

Programm

 

Zeit
Inhalte
16:30
Empfang
16:55
Begrüßung
17:00


Der  Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (1 BvL 10/02)
Dr. Thomas Weckerle, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwalt

(WRT Revision und Treuhand GmbH)  

17:30
Steuerliche Auswirkungen auf Unternehmen und Privatvermögen
(Gesetz zur Erleichterung der Unternehmensnachfolge)
Reinhold Hegemann, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwalt
(WRT Revision und Treuhand GmbH)
18:00
Vermögensübertragung zu Lebzeiten: Entscheidungskriterien und Risikobegrenzung
 Dr. Alexander Puplick, Rechtsanwalt und Notar,  Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht (Rechtsanwälte Dr. Puplick & Partner)
18:30
Diskussion
18:45
"Get together"
 
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